Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als "Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten" ist die Voraussetzung für eine unabhängige und unparteiische Erstattung von Gutachten. Mit besonderem Sachverstand werden Fragen über die Bewertung der Leistungen und Honorare von Architekten und Stadtplanern beantwortet. Die Sachverständigentätigkeit umfaßt: Außergerichtliche Sachverständigen-Leistungen Fachliche Beratung für Architekten, Ingenieure, Stadtplaner und Bauherren
Privatgutachten
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